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Vermieter-Tipp

City Tax und Kurtaxe in Deutschland

Was Vermieter von Ferienwohnungen, Hotels und Monteurunterkünften über kommunale Übernachtungsabgaben wissen sollten.

Quelle: City Tax und Kurtaxe.pdf · Lesezeit: 5 Min.

Die genannten Abgaben dienen der allgemeinen Orientierung. Höhe, Berechnungsweise sowie Befreiungen können sich je nach Stadt oder Gemeinde ändern. Bitte prüfen Sie immer die aktuelle Satzung der zuständigen Kommune.

Einleitung

In vielen deutschen Städten fällt bei kostenpflichtigen Übernachtungen eine zusätzliche kommunale Abgabe an. Diese wird häufig als City Tax, Übernachtungssteuer oder Tourismusabgabe bezeichnet. Betroffen sind nicht nur Hotels und Ferienwohnungen, sondern teilweise auch Monteurzimmer, Monteurwohnungen und andere Kurzzeitunterkünfte. Für Vermieter ist es daher wichtig zu wissen, wann eine solche Abgabe anfällt, wie sie berechnet wird und welche Besonderheiten für verschiedene Unterkunftsarten gelten.

Was bedeutet City Tax?

Die City Tax ist eine von Städten und Gemeinden erhobene Abgabe auf entgeltliche Übernachtungen. Ziel dieser Einnahmen ist meist die Finanzierung von touristischen Angeboten, kulturellen Einrichtungen, Veranstaltungen oder öffentlichen Infrastrukturprojekten. Die Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Standort deutlich. Manche Städte berechnen einen festen Betrag pro Gast und Nacht, andere verlangen einen prozentualen Anteil des Übernachtungspreises. Je nach Kommune werden unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, darunter Übernachtungssteuer, Tourismusabgabe, Kulturförderabgabe, Beherbergungssteuer, Gästebeitrag, Ortstaxe oder Tourismussteuer.

Welche Unterkünfte können betroffen sein?

Betroffen sein können unter anderem Hotels und Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Apartments, Hostels und Gästehäuser sowie Monteurzimmer. Gerade im Bereich der Monteurunterkünfte herrscht häufig Unsicherheit. Viele Vermieter gehen davon aus, dass beruflich reisende Handwerker oder Monteure grundsätzlich von der Abgabe ausgenommen sind. Das ist jedoch nicht überall der Fall. Während einige Städte berufliche Aufenthalte weiterhin begünstigen oder Befreiungen anbieten, behandeln andere Kommunen geschäftliche und private Übernachtungen inzwischen gleich.

Wer trägt die Kosten?

Die Verantwortung für die Abführung der Steuer liegt in der Regel beim Unterkunftsanbieter. Vermieter, Hotelbetreiber oder Betreiber von Monteurunterkünften müssen die Abgabe einsammeln und an die zuständige Behörde weiterleiten. In der Praxis werden die Kosten meist auf den Gast umgelegt und in den Gesamtpreis einkalkuliert.

Unterschied zwischen City Tax und Kurtaxe

Die City Tax ist überwiegend in größeren Städten und touristisch stark frequentierten Regionen verbreitet. Die Berechnung erfolgt häufig prozentual vom Übernachtungspreis oder als fixer Betrag pro Person und Nacht. Die Kurtaxe findet man vor allem in Kurorten, Heilbädern und Erholungsgebieten. Dazu zählen oftmals Leistungen wie Gästekarten, Ermäßigungen bei Freizeitangeboten, kostenlose Nutzung bestimmter Einrichtungen oder Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr.

Beispiele für kommunale Übernachtungsabgaben

In deutschen Städten existieren sehr unterschiedliche Modelle. Beispiele aus der Übersicht sind Berlin mit 7,5 Prozent vom Übernachtungspreis, Köln mit 5 Prozent des Unterkunftspreises, Bremen mit 5,5 Prozent des Übernachtungsentgelts, Dresden mit 6 Prozent des Übernachtungsbetrags, Frankfurt am Main mit 2 Euro pro Person und Nacht sowie Leipzig mit 1 bis 3 Euro pro Gast und Nacht. Weitere Städte wie Hamburg, Dortmund, Bonn, Münster, Freiburg, Erfurt, Potsdam, Darmstadt, Lüneburg, Schwerin, Trier, Flensburg, Bremerhaven oder Kassel arbeiten ebenfalls mit eigenen kommunalen Regelungen.

Hinweis für Vermieter

Die genannten Übernachtungsabgaben dienen als allgemeine Übersicht. Höhe, Berechnungsweise sowie mögliche Befreiungen oder Sonderregelungen können sich je nach Stadt oder Gemeinde ändern. Dies betrifft Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Monteurzimmer, Monteurwohnungen und Monteurunterkünfte gleichermaßen.

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